Hier erhalten Sie alle Informationen rund um die Sicherheitsmaßnahmen, -richtlinien und -hinweise auf der bauma.
Leitfäden für Genehmigungen auf dem Messegelände stehen im Ausstellershop der bauma für Sie zum Download bereit. Bei der Umsetzung des Sicherheitskonzepts sind wir auf die Kooperation unserer Aussteller angewiesen – beachten Sie daher bitte die nachfolgenden Informationen bei Ihrer Messeplanung. Wir freuen uns auf eine sichere und reibungslose Veranstaltung für Sie und für die Besucher.
Aufgrund der außerordentlichen Verletzungsgefahr während des Aufbaus möchten wir Sie daran erinnern, dass der Zutritt in die Messehallen und aufs Freigelände jeder Person untersagt ist, die nicht aktiv am Bau beteiligt ist. Dies gilt insbesondere für Minderjährige und Kinder. Auch während des letzten Aufbauwochenendes, wo viele Exponate und Standflächen noch unter hohem Zeitdruck fertig gestellt werden müssen, herrscht Lebensgefahr für Personen ohne entsprechende Schutzkleidung und Ausrüstung.
Bitte beachten Sie daher sorgfältig die nachfolgenden Punkte für Ihre Messeplanung sowie die „Wichtigen Dokumente“ zum Download. So gewährleisten wir eine sichere, reibungslose Veranstaltung – für Aussteller und Besucher.
Filmen, Fotografieren sowie das Anfertigen von Zeichnungen und Videoaufnahmen sind innerhalb des Veranstaltungsgeländes nur Personen gestattet, die hierfür von der Messe München GmbH zugelassen sind und eine von der Messe München GmbH ausgestellte gültige Genehmigung besitzen. Die Herstellung von fotografischen oder sonstigen Aufnahmen von Ständen anderer Aussteller, für die keine Genehmigung vorliegt, ist in jedem Falle unzulässig. In gleichem Maße gilt dies für das Gelände und die baulichen Anlagen der Messe München GmbH. Bei Zuwiderhandlung kann die Messe München GmbH unter Anwendung rechtlicher Möglichkeiten die Herausgabe des Aufnahmematerials verlangen. Ausgenommen hiervon sind nur akkreditierte Pressevertreter/Blogger sowie die offiziellen Servicepartner der Messe München GmbH.
Bei Einhaltung der folgenden Vorgaben ist eine Planfreigabe durch die Messe München GmbH nicht erforderlich (siehe Technische Richtlinien, Punkt 4.2ff)
Halle
Freigelände
Von den oben genannten Vorgaben abweichende Standkonzepte sind spätestens sechs Wochen vor dem offiziellen Aufbaubeginn mit maßstäblichen Standgestaltungsplänen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) bei der Messe München GmbH, Hauptabteilung TAS, zur Freigabe einzureichen (per E-Mail, als pdf-Datei oder per Post). Darüber hinaus sind mehrgeschossige Stände und Sonderkonstruktionen (z.B. Brücken, Treppen, Kragdächer, Galerien usw.) grundsätzlich freigabepflichtig. Weitere Hinweise finden Sie dazu in den „Baurechtlichen Bestimmungen“ unter Vordruck 1.3".
Für Stände im Freigelände benötigen wir einen statischen Nachweis für alle Bauten/ Vorrichtungen über einer Höhe von 5 m.
Bitte achten Sie bei Ihrer Planung darauf, dass viele Raumcontainer die Anforderungen bzgl. Bodentragfähigkeit (vorgeschriebene Nutzlast von 3,0 bzw. 5,0 kN/m² abhängig von der Nutzungsart der Räume, siehe Technische Richtlinien) leider nicht erfüllen. Beachten Sie bitte das Merkblatt Containerbauten.
Ungesicherte Lasten über Personen sind nicht zulässig. Lasten (z. B. Beschwerungen) müssen kraftschlüssig in nichtbrennbarem Material verbunden sein.
Bei Abendveranstaltungen im Freigelände ist gegebenenfalls für eine zusätzliche eigene Sicherheitsbeleuchtung vom Stand zu den allgemeinen Rettungswegen zu sorgen.
Gemäß den Technischen Richtlinien, Punkt 2.6, sorgt die Messe München GmbH bzw. der von ihr für das Messegelände zugelassene Sicherheits- und Ordnungsdienst für Wachen an den Toren und auf dem Ausstellungsgelände. Jedoch können wir keine Gewähr für eine lückenlose Bewachung und Kontrolle des Messegeländes übernehmen. Die Bewachung des Standes, des Ausstellungsguts und der sonstigen auf dem Stand befindlichen Gegenstände muss im Bedarfsfall der Aussteller selbst organisieren. Entsprechende Bestellformulare finden Sie in unserem Ausstellershop. Wir weisen Sie darauf hin, dass während der Auf- und Abbauzeiten erhöhte Risiken für das Ausstellungsgut und sonstige eingebrachte Gegenstände besteht.