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Tipps, Termine und Fristen für die bauma 2028

Für Aussteller der bauma haben wir hier eine Übersicht zu den wichtigsten Terminen, Fristen und Richtlinien vor, während und nach der Messe zusammengetragen.

Termine & Fristen

Eine termingerechte Zeitplanung ist das A und O für Ihren erfolgreichen Messeauftritt. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Termine für die bauma 2028 im Überblick.

FristenTermineAnsprechpartner

Frühjahr 2026

Start der Anmeldephase für Hauptaussteller und Mitaussteller für die bauma 2028

(Mitaussteller müssen sich wie gewohnt über den Hauptaussteller anmelden. Sobald die Hauptaussteller-Anmeldung finalisiert wurde, erhält der Hauptaussteller eine automatisierte E-Mail, die den Eingang der Anmeldeanfrage bestätigt. In dieser E-Mail ist der individualisierte Anmeldelink enthalten, der zur Anmeldung des Mitausstellers benötigt wird.)

bauma Projektleitung
exhibiting@bauma.de

Ende Januar 2027

Anmeldeschluss für Hauptaussteller / Platzierungsbeginn

(Anmeldungen, die nach dem Anmeldeschluss eingereicht werden, werden vorerst auf der Warteliste vermerkt. Im Rahmen der Aufplanung können sich noch Möglichkeiten zur Nachplatzierung ergeben. In diesem Fall kommen wir direkt auf Sie zu.)

bauma Projektleitung
exhibiting@bauma.de

Ab Frühjahr / Sommer 2027

Versand der Platzierungsvorschläge an zugelassene Aussteller

bauma Projektleitung
exhibiting@bauma.de

Ab August / September 2027

Versand der Zulassungsrechnungen (Zahlungsziel: Mitte Januar 2028)

bauma Projektleitung
exhibiting@bauma.de

Herbst 2027

Livegang Aussteller-Shop

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exhibiting@bauma.de

Herbst 2027

Livegang Ticketshop

bauma Projektleitung
exhibiting@bauma.de

Anfang / Mitte Dezember 2027

Anmeldeschluss für Mitaussteller

(Spätere Anmeldungen nehmen wir gerne entgegen. Allerdings erfolgt dann nur noch ein Eintrag in die elektronischen Medien.)

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exhibiting@bauma.de

Mitte Januar 2028

Zahlungsziel Zulassungsrechnungen

bauma Projektleitung
exhibiting@bauma.de

Ca. 8 Wochen nach Messeende

Versand der Abschlussrechnungen
(Zahlungsziel: sofort)

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exhibiting@bauma.de

Stand Oktober 2025, Änderungen vorbehalten.
Weitere Termine und Fristen zur bauma 2028 werden im Laufe der Zeit sukzessive ergänzt.

Hilfsmittel des AUMA

Für Ihre ersten Schritte zu einer erfolgreichen Planung und Teilnahme an der bauma stellt der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) eine hilfreiche Broschüre zur Verfügung:

AUMA-Praxis-Broschüre „Erfolgreiche Messebeteiligung“

In der umfassenden AUMA-Praxis-Broschüre „Erfolgreiche Messebeteiligung“ finden Sie fundierte Informationen zu allen wesentlichen Aspekten, die Sie für einen gelungenen Messeauftritt beachten müssen.

» Jetzt AUMA-Praxis-Broschüre herunterladen (PDF)

Patentschutz

Zugunsten Ihrer gewerblichen Schutzrechte treffen wir effektive Maßnahmen, um Ihre Patente optimal vor Kopien und Vervielfältigungen zu schützen.

Umfassender Rechteschutz für Aussteller

Der Schutz Ihrer Rechte ist für uns entscheidend. Deshalb ist in unseren Teilnahmebedingungen eine Anti-Plagiats-Klausel enthalten, zu welcher sich alle Teilnehmer rechtlich verpflichten. Zudem gilt ein generelles Fotografieverbot, auf dessen Einhaltung wir ein besonderes Augenmerk legen.

Schnelle Gerichtstermine im äußersten Fall

Sollte es trotz größter Bemühungen und strikter Maßnahmen zu einem Plagiatsfall kommen, sichern wir Sie und Ihre Produkte mit kurzfristigen Gerichtsterminen ab: Diese hält das Landgericht München exklusiv auf Betreiben der Messe München frei. So können Sie im äußersten Fall einstweilige Verfügungen beschleunigt erwirken. Der Antragssteller vermerkt bitte auf der Antragsschrift deutlich, dass es sich um eine eilige Messesache der bauma handelt und gibt die Laufzeit der Messe an.

Ein Tipp: Bitte beachten Sie auch diesbezüglich unser PDF-DokumentInformationsblatt zu Schutzrechten. Dieses enthält weiterführende Informationen, Hilfestellungen und nützliche Links zum Thema.

Hinweis zur Einhaltung des musikalischen Urheberrechts

Wir möchten Sie vor bösen Überraschungen bewahren. Für Ihren Messeauftritt heißt das: Nicht angemeldete Musikwiedergaben können Schadenersatzansprüche der GEMA zur Folge haben (§ 97 Urheberrechtsgesetz).

Deshalb weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass auch auf der bauma die Rechtsvorschriften der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte GEMA gelten. Für musikalische Wiedergaben aller Art ist unter den Voraussetzungen des Urheberrechtsgesetzes deren Erlaubnis erforderlich. Kontaktieren Sie am besten direkt die GEMA, um sicherzustellen, dass Sie rechtskonform handeln:

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)
Generaldirektion Berlin
Postanschrift: GEMA, Postfach 30 12 40, 10722 Berlin
kontakt@gema.de
www.gema.de

Informationen zu den aktuellen Voraussetzungen und Tarifen erhalten Sie auch auf der Internetseite der GEMA.

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