Für Aussteller der bauma haben wir hier eine Übersicht zu den wichtigsten Terminen, Fristen und Richtlinien vor, während und nach der Messe zusammengetragen.
Fristen | Termine | Ansprechpartner |
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Anfang Juni 2025 | Versand der Abschlussrechnungen für die bauma 2025 | bauma Projektleitung |
Frühjahr 2026 | Start der Anmeldephase für Hauptaussteller und Mitaussteller für die bauma 2028 | bauma Projektleitung |
Weitere Termine und Fristen zur bauma 2028 werden im Laufe der Zeit sukzessive ergänzt. |
Für Ihre ersten Schritte zu einer erfolgreichen Planung und Teilnahme an der bauma stellt der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) eine hilfreiche Broschüre zur Verfügung:
In der umfassenden AUMA-Praxis-Broschüre „Erfolgreiche Messebeteiligung“ finden Sie fundierte Informationen zu allen wesentlichen Aspekten, die Sie für einen gelungenen Messeauftritt beachten müssen.
Zugunsten Ihrer gewerblichen Schutzrechte treffen wir effektive Maßnahmen, um Ihre Patente optimal vor Kopien und Vervielfältigungen zu schützen.
Der Schutz Ihrer Rechte ist für uns entscheidend. Deshalb ist in unseren Teilnahmebedingungen eine Anti-Plagiats-Klausel enthalten, zu welcher sich alle Teilnehmer rechtlich verpflichten. Zudem gilt ein generelles Fotografieverbot, auf dessen Einhaltung wir ein besonderes Augenmerk legen.
Sollte es trotz größter Bemühungen und strikter Maßnahmen zu einem Plagiatsfall kommen, sichern wir Sie und Ihre Produkte mit kurzfristigen Gerichtsterminen ab: Diese hält das Landgericht München exklusiv auf Betreiben der Messe München frei. So können Sie im äußersten Fall einstweilige Verfügungen beschleunigt erwirken. Der Antragssteller vermerkt bitte auf der Antragsschrift deutlich, dass es sich um eine eilige Messesache der bauma handelt und gibt die Laufzeit der Messe an.
Ein Tipp: Bitte beachten Sie auch diesbezüglich unser Informationsblatt zu Schutzrechten. Dieses enthält weiterführende Informationen, Hilfestellungen und nützliche Links zum Thema.
Wir möchten Sie vor bösen Überraschungen bewahren. Für Ihren Messeauftritt heißt das: Nicht angemeldete Musikwiedergaben können Schadenersatzansprüche der GEMA zur Folge haben (§ 97 Urheberrechtsgesetz).
Deshalb weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass auch auf der bauma die Rechtsvorschriften der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte GEMA gelten. Für musikalische Wiedergaben aller Art ist unter den Voraussetzungen des Urheberrechtsgesetzes deren Erlaubnis erforderlich. Kontaktieren Sie am besten direkt die GEMA, um sicherzustellen, dass Sie rechtskonform handeln:
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)
Generaldirektion Berlin
Postanschrift: GEMA, Postfach 30 12 40, 10722 Berlin
kontakt@gema.de
www.gema.de
Informationen zu den aktuellen Voraussetzungen und Tarifen erhalten Sie auch auf der Internetseite der GEMA.